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Hallen- und Benutzungsordnung
für die Sporthalle der DGS Probsteierhagen


Die Sporthalle dient dem Turn- und Sportbetrieb der Dörfergemeinschaftsschule. Zusätzlich kann die Halle an die sporttreibenden Vereine und Gemeinschaften des Schulverbandsbereiches zur Benutzung überlassen werden.
Es muss im Interesse einer und eines jeden Einzelnen sein, die Halle, deren Einrichtungen und die Geräte sorgsam zu benutzen und damit in einem guten Zustand zu erhalten.

  1. Die Halle darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Schulverbandes bzw. der Amtsverwaltung genutzt werden. Die festgelegten Nutzungszeiten sind unbedingt einzuhalten. In den Sommerferien, in den Weihnachtsferien und an Feiertagen ist die Halle geschlossen.
  2. Die die Halle nutzenden Vereine haben dem Schulverband einen Belegungsplan zur Genehmigung einzureichen. Wettkämpfe und ähnliche Veranstaltungen, die nicht im Belegungsplan enthalten sind, sind dem Schulhausmeister mindestens 5 Tage vorher mitzuteilen.
  3. Alle Handlungen, durch die die Halle, die Einrichtungen und die Geräte beschädigt werden können oder die dem Benutzungszweck widersprechen, sind zu unterlassen.

Insbesondere

  • ist das Rauchen und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken in der Halle und in den Nebenräumen nicht gestattet (über Ausnahmen entscheiden der Schulverbandsvorsteher und die Schulleitung).
  • darf die Halle nur mit sauberen, abriebfesten Turnschuhen betreten werden. Dies gilt auch für Zuschauerinnen und Zuschauer, bzw. es ist ein Schutz vorzusehen.
  • dürfen Harze oder andere klebende Haftmittel nicht benutzt werden.
  • dürfen Geräte nur mit Zustimmung des Schulverbandes aus der Halle entfernt oder hineingebracht werden.
  • dürfen weder Turngeräte einschließlich Matten noch andere Gegenstände über den Hallenboden geschliffen werden. Sie sind zu tragen bzw. zu fahren.
  • ist der Aufenthalt in den Geräteräumen verboten. Dies wird nur bei Veranstaltungen den Zuschauern gestattet.
  • sind die Ausgänge und Notausgänge freizuhalten.
  • ist der Einsatz von FCKW-Gasdruckfanfaren verboten.
  1. Während des Übungsbetriebes sowie bei anderen Veranstaltungen hat ständig eine/ein volljährige/r verantwortliche/r Leiterin/Leiter anwesend zu sein.
  2. Die Benutzerin/der Benutzer bzw. Veranstalterin/Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass im Unglücksfall „Erste-Hilfe“ geleistet werden kann.
  3. Der Sportbetrieb ist bis 22.00 Uhr zu beenden, das Schulgelände ist bis spätestens 22.30 Uhr zu verlassen. Punktspielbetrieb kann zu Ende geführt werden.
  4. Vor Verlassen ist die Halle aufzuräumen. Die Sportgeräte sind ordnungsgemäß zurück zu stellen, die Wasserhähne und Duschen sind abzustellen, die Leuchtkörper auszuschalten, die Halle abzuschließen.
  5. Die Benutzerin/der Benutzer haftet für alle Schäden, die durch nicht ordnungsgemäßen Gebrauch oder auf andere Weise an den Räumlichkeiten, deren Einrichtungen und sonstigen zur Benutzung überlassenen Gegenständen entstehen.

Für Personen- oder Sachschäden, die aus der Benutzung entstehen, haftet der Schulverband nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, den Schulverband von Entschädigungsansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Benutzung der Räumlichkeiten und der überlassenen Gegenstände von Dritten gestellt werden könnten.

Die verantwortliche Leiterin/der verantwortliche Leiter hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Halle und der zu benutzenden Geräte zu überzeugen. Schadhafte Geräte und Beschädigungen der Halle sind unverzüglich der Hausmeisterin/dem Hausmeister zu melden. Schadhafte Geräte dürfen nicht mehr benutzt werden.

  1. Die Beauftragten des Schulverbandes üben das Hausrecht aus. Ihre Anordnungen sind zu befolgen.
  2. Im Übrigen sind die Beschlüsse der Schulverbandsvertretung zu beachten. Es ist der für die Nutzung festgelegte Kostensatz zu entrichten, der von der Amtsverwaltung in Rechnung gestellt wird. Analog gilt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen.
  3. Mit Betreten der Halle wird diese Hallen- und Benutzungsordnung von jeder Benutzerin/jedem Benutzer anerkannt.

Probsteierhagen, den

gez.: Konrad Gromke
Schulverbandsvorsteher

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